Wenn die Liebe geht

Besteht eine Ehe nicht länger nur aus Liebe und Verständnis wird das Thema Scheidung immer präsenter. Doch was, wenn nicht nur die Ehepartner sondern auch Kinder von der Trennung betroffen sind?

Was passiert mit dem Nachwuchs beim Ehe Aus?

Trennt sich eine Familie gibt es hinsichtlich der gemeinsamen Kinder zwei Möglichkeiten: die elterliche Sorge wird einem Elternteil zugesprochen oder aber sie wird untereinander aufgeteilt. Das Recht und die Pflicht des regelmäßigen Umgangs aber bleiben in jedem Fall erhalten. Dabei gibt es für die Gestaltung des Besuchsrechtes im Familienrecht Berlin individuelle Möglichkeiten, die zumeist vom Alter des Kindes und seines Entwicklungsstandes abhängig sind. Von monatlichen Besuchen bis hin zu wöchentlichen Übernachtungen ist dabei alles denkbar sofern keine Gefährdung des Kindeswohls in Betracht kommt. Keinesfalls aber dürfen Besuchsrecht und Unterhaltszahlungen in eine Abhängigkeit gebracht werden. Ganz im Gegenteil soll und muss dieses sogar gefördert und forciert werden.

Kindeswohl geht vor

 

Was in der Theorie so einfach klingt ist praktisch selten einvernehmlich und ohne Komplikationen realisierbar. Nicht immer verfolgen die Eltern das Gleiche Ziel wenn es um die Erziehung des Nachwuchses, der Wertevermittlung oder allein um die Gestaltung des Tagesablaufs geht. Als Grundgerüst für ein einvernehmliches Umgangsrecht bietet sich daher eine Besuchsvereinbarung an, die neben der Anzahl der Besuche auch deren Zeitrahmen, das Holen und Bringen oder etwaige Ersatztermine berücksichtigt. Außerdem lässt sich ein solcher Vertrag auf die individuellen Verhältnisse von Eltern und Kindern anpassen. Hinsichtlich der Handhabung sollten Eltern flexibel sein du auch die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen falls dieses beispielsweise einer Einladung zum Geburtstag folgen möchte. Besuchsvereinbarungen können auch anderen Personen ein Umgangsrecht einräumen, sofern dieses dem Kindeswohl dienlich ist.