Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung

Fluchtwege ausreichend ausweisen und beleuchten

Bei Stromausfall oder in Gefahrensituationen müssen die Fluchtwege ausreichend ausgewiesen und beleuchtet sein. Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtungsanlagen begegnen uns im täglichen Leben fast überall. Ob im Supermarkt, im Kino, in der Tiefgarage oder am Arbeitspatz, fast jedes gewerblich genutzte Gebäude muss über eine Sicherheitsbeleuchtung verfügen. Die bekannteste Form der Sicherheitsbeleuchtung ist sicher das laufende Männchen auf beleuchteten grünen Schildern, das den Weg zum Ausgang weist. Unterschieden wird die Notbeleuchtung in die zwei Bereiche Ersatzbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung.

Sicherheitsbeleuchtung für das gefahrlose Verlassen des Gebäudes

Die Sicherheitsbeleuchtung ist Teil der Notbeleuchtung und soll das gefahrlose Verlassen des Gebäudes ermöglichen. Zusätzlich muss sie sicherstellen, dass gefährliche Arbeiten noch beendet werden können. Dazu muss eine Sicherheitsbeleuchtung für alle Rettungswege, eine Antipanikbeleuchtung und eine Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit besonderer Gefährdung installiert werden. Die ausreichende Beleuchtung sichert zum einen die Fluchtwege, soll aber auch eine mögliche Panik aufgrund der Dunkelheit und der plötzlich eintretenden Gefahrensituation verhindern. Das Licht schafft Orientierung und entschärft die ungewohnte Situation.

Ersatzbeleuchtung für das Fortsetzen der Tätigkeiten

Die Ersatzbeleuchtung muss, genau wie die Sicherheitsbeleuchtung, unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung betrieben werden. Sie dient dem Fortsetzen der Tätigkeiten bei Stromausfall und wird häufig an sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen installiert, zum Beispiel in Krankenhäusern in denen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung lebenswichtig ist. Sie kommt aber auch in Kernkraftwerken oder in der Industrie zum Einsatz.

Sicherheitsbeleuchtung muss geltenden Normen und Vorschriften entsprechen

Die Sicherheitsbeleuchtung muss in Deutschland verschiedenen Normen und Vorschriften entsprechen. Geregelt werden unter anderem die angewandte Lichttechnik der Notbeleuchtung in DIN EN 1838, die graphischen Symbole und Sicherheitsfarben in DIN EN ISO 7010 und die zentralen Stromversorgungssysteme in DIN EN 50171 VDE 0558-508. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den gesetzlichen Vorschriften und Normen.

USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung

Ein ganz wesentlicher Teil der Sicherheitsbeleuchtung ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung, kurz USV, die dezentral über Batterien in den Sicherheitsleuchten oder über ein zentrales zweites Stromversorgungssystem gewährleistet sein muss.

Sicherheitsbeleuchtung Berlin vom Elektrofachbetrieb geplant und installiert

Die Sicherheitsbeleuchtung Berlin muss entsprechend der Normen und Vorschriften geplant, installiert und gewartet werden. Um der deutschen Gesetzgebung gerecht zu werden und Menschenleben zu schützen, sollte die Sicherheitsbeleuchtung immer von einem Elektrofachbetrieb mit entsprechenden Kenntnissen durchgeführt werden. Der Elektrofachbetrieb berät, informiert und ist Experte für die fachlich korrekte Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung. Wichtig ist auch, dass die Sicherheits- und Notbeleuchtung in regelmäßigen Abständen gewartet wird, sodass eine einwandfreie Funktion jederzeit sichergestellt wird.